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+SSO-05.06B |
SSO-05.06BWenn eine zur Erbringung des Cloud-Dienstes beitragende Service-Organisation eine Änderung durchläuft, die sich wesentlich zum Nachteil auf das Sicherheitsniveau des Cloud-Anbieters auswirkt, kommuniziert der Cloud-Anbieter dies allen seinen Cloud-Kunden unverzüglich. Ergänzende Informationen Informationen, die für die Überwachung der Ausgestaltung und des Betriebs des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems eingeholt werden, umfassen typischerweise Berichte nach ISAE 3402, IDW PS 951, SOC 2 oder BSI C5, ANSSI SecNumCloud oder CSA CCM. Auch Second-Party-Audits auf Grundlage solcher Rahmenwerke können hier nützlich sein. Für die strukturierte Analyse von BSI-C5-Berichten hat das BSI einen Excel-basierten Auswertungsleitfaden veröffentlicht. Falls solche Berichte von den Service-Organisationen bereitgestellt werden, überprüft der Cloud-Anbieter beispielsweise die folgenden Aspekte und bezieht die Feststellungen bei Bedarf in die Risikobeurteilung ein, um Risiko-mitigierende Maßnahmen abzuleiten und einzuleiten: 1. Den Geltungsbereich und die Gültigkeit beziehungsweise den vom Bericht abgedeckten Zeitraum; 2. Modifikationen des Prüfungsurteils, festgestellte Abweichungen/Ausnahmen und die Stellungnahme der Geschäftsleitung hierzu; 3. Korrespondierende Kundenkontrollen (engl. Complementary User Entity Controls, CUEC), die vom Cloud-Anbieter ausgestaltet und betrieben werden müssen; 4. Offengelegte Subservice-Organisationen einschließlich etwaiger Änderungen unter diesen (z. B. zusätzliche Subservice-Organisationen); und 5. Angegebene Sicherheitsvorfälle. Informationen zu CSOCs sind nur für Subservice-Organisationen einzuholen. Nicht jede Service-Organisation ist eine Subservice-Organisation, vgl. Abschnitt 'Berücksichtigung von Dienstleistungsunternehmen (Service-Organisationen)'). Geeignete Verfahren können die Überprüfung von Berichten unabhängiger Dritter oder vom Cloud-Anbieter bei der Subservice-Organisation durchgeführte Prüfungsverfahren umfassen. Die im Zusatzkriterium beschriebenen automatisierten Überwachungsverfahren sind nur auf Service-Organisationen anwendbar, für die eine Überwachungsautomatisierung aufgrund der Art der für den Cloud-Anbieter erbrachten Dienstleistungen machbar ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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