+Artikel 99 Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 99 Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 99

Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Es wird ein europäisches System von Finanzierungsmechanismen eingerichtet; dieses umfasst

a) 

nationale Finanzierungsmechanismen, die gemäß Artikel 100 eingerichtet wurden,

b) 

Kreditaufnahme zwischen nationalen Finanzierungsmechanismen gemäß Artikel 106,

c) 

die gegenseitige Unterstützung nationaler Finanzierungsmechanismen gemäß Artikel 107 im Fall einer Gruppenabwicklung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.05.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0059
  • EULAW_FI -

    EULAW_FI