+ABSCHNITT 4 Exekutivdirektor
---+Artikel 51 Ernennung
------+51 artikla 1.
------+51 artikla 2.
------+51 artikla 3.
------+51 artikla 4.
------+51 artikla 5.
---+Artikel 52 Unabhängigkeit
---+Artikel 52a Ausgaben
---+Artikel 53 Aufgaben
------+53 artikla 1.
------+53 artikla 2.
------+53 artikla 3.
------+53 artikla 4.
------+53 artikla 5.
------+53 artikla 6.
------+53 artikla 7.
------+53 artikla 8.

ABSCHNITT 4 Exekutivdirektor

ABSCHNITT 4 Exekutivdirektor

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 51 Ernennung
Artikel 52 Unabhängigkeit

Artikel 52

Unabhängigkeit

Unbeschadet der Rolle, die der Verwaltungsrat und der Rat der Aufseher im Zusammenhang mit den Aufgaben des Exekutivdirektors spielen, darf der Exekutivdirektor von Organen oder Einrichtungen der Union, von der Regierung eines Mitgliedstaats und von anderen öffentlichen oder privaten Stellen Weisungen weder anfordern noch entgegennehmen.

Weder die Mitgliedstaaten, die Organe oder Einrichtungen der Union noch andere öffentliche oder private Stellen versuchen, den Exekutivdirektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beeinflussen.

Im Einklang mit dem in Artikel 68 genannten Statut ist der Exekutivdirektor nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtet, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.

Artikel 52a Ausgaben

Artikel 52a

Ausgaben

Der Exekutivdirektor macht abgehaltene Sitzungen und erhaltene Bewirtungen öffentlich. Ausgaben werden gemäß dem Statut öffentlich festgehalten.

Artikel 53 Aufgaben

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 31.12.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1093
  • EULAW_FI -

    EULAW_FI