+Artikel 1 (6)
|
Artikel 1 (6)
die Umstände, unter denen eine Person für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 sowie des Artikels 74 der Richtlinie 2014/59/EU als unabhängig von der Abwicklungsbehörde und dem in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben b, c oder d genannten Institut oder Unternehmen zu betrachten ist;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_FI -
EULAW_FI
|