+Artikel 5 (1)
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Artikel 5 (1)
Ausarbeitung des Sanierungsplans, einschließlich
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a)
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Rolle und Funktion der für die Erstellung, Durchführung und Aktualisierung der einzelnen Abschnitte des Plans zuständigen Personen;
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b)
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Identität der Person mit der Gesamtverantwortung für die laufende Aktualisierung des Sanierungsplans und Beschreibung des Verfahrens für die Aktualisierung des Sanierungsplans nach jeder wesentlichen Änderung mit Auswirkungen auf das Institut oder die Gruppe oder deren Umfeld;
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c)
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Beschreibung der Art und Weise, wie der Plan in die Unternehmensführung des Instituts oder der Gruppe und in den allgemeinen Rahmen für das Risikomanagement integriert ist;
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d)
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falls das Unternehmen Teil einer Gruppe ist, Beschreibung der innerhalb der Gruppe getroffenen Maßnahmen und Regelungen zur Gewährleistung der Koordinierung und Kohärenz der Sanierungsoptionen auf Ebene der Gruppe und der einzelnen Tochterunternehmen;
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_FI -
EULAW_FI
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