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Artikel 16 (5)Indikatoren enthält, die angeben, wann im Plan genannte, geeignete Maßnahmen getroffen werden können; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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