+Artikel 17 (4)
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Artikel 17 (4)
die interne Stimmigkeit des Plans gilt als gegeben, wenn
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a)
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im Fall eines Einzelsanierungsplans, dieser in sich selbst stimmig ist;
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b)
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im Fall eines Gruppensanierungsplans, dieser in sich selbst stimmig ist;
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c)
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im Falle, dass gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU Pläne für Tochterunternehmen auf Einzelbasis erstellt werden müssen, die Stimmigkeit zwischen diesen Plänen und dem Gruppensanierungsplan gegeben ist.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_FI -
EULAW_FI
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