+Artikel 22 (2)
|
Artikel 22 (2)
eine Beschreibung der im Plan vorgesehenen Abwicklungsstrategie, einschließlich
|
a)
|
einer Auflistung der im Plan vorgesehenen Abwicklungsmaßnahmen;
|
|
b)
|
einer Auflistung der juristischen Personen, auf die Abwicklungsmaßnahmen angewandt würden;
|
|
c)
|
einer Auflistung der kritischen Funktionen oder Kerngeschäftsbereiche, die aufrechterhalten werden sollen, sowie derjenigen, die von anderen Funktionen getrennt werden sollen;
|
|
d)
|
einer Schätzung des Zeitrahmens für die Durchführung jedes wesentlichen Aspekts des Plans gemäß Artikel 10 Absatz 7 Buchstabe d der Richtlinie 2014/59/EU;
|
|
e)
|
einer detaillierten Beschreibung aller Varianten der bevorzugten Abwicklungsstrategie für den Fall, dass die bevorzugte Strategie nicht umgesetzt werden kann;
|
|
f)
|
einer Beschreibung des Entscheidungsprozesses für die Durchführung der Abwicklungsstrategie, einschließlich des erforderlichen Zeitrahmens für Entscheidungen;
|
|
g)
|
im Falle von Gruppenabwicklungsplänen der Modalitäten für Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Abwicklungsbehörden und anderen einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen Unternehmen der Gruppe ansässig sind oder bedeutende Zweigstellen unterhalten, sowie einschlägigen Behörden von Drittländern, in denen Unternehmen der Gruppe ansässig sind, im Einklang mit den schriftlichen Modalitäten und Verfahren gemäß Kapitel VI Abschnitt I;
|
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_FI -
EULAW_FI
|