+Artikel 24 1

Artikel 24 1

(1)   Die Abwicklungsbehörden bewerten die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Liquidation eines Instituts oder einer Gruppe im Rahmen des regulären Insolvenzverfahrens und die Auswirkungen einer solchen Liquidation im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln im Vergleich zu einer Abwicklung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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