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Artikel 24 3(3) Kommt die Abwicklungsbehörde zu dem Schluss, dass die Liquidation glaubwürdig ist, so prüft sie die Durchführbarkeit der Liquidation. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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