+Artikel 2 a)
|
Artikel 2 a)
Sie bewerten das für ihre Gruppe bestehende Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gewährleisten die Aufzeichnung und fortlaufende Aktualisierung dieser Bewertung sowie deren Aufbewahrung zum Zwecke ihrer gemeinsamen Nutzung mit der für die Gruppe zuständigen Behörde;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 14.05.2019 00:00:00 -Doknr: CELEX:32019R0758
- EULAW_FI -
EULAW_FI
|