+Artikel 2 a)

Artikel 2 a)

Sie bewerten das für ihre Gruppe bestehende Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gewährleisten die Aufzeichnung und fortlaufende Aktualisierung dieser Bewertung sowie deren Aufbewahrung zum Zwecke ihrer gemeinsamen Nutzung mit der für die Gruppe zuständigen Behörde;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 14.05.2019 00:00:00 -Doknr: CELEX:32019R0758
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