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+Artikel 37 (3) |
Artikel 37 (3)Bei den Abwicklungsinstrumenten im Sinne von Absatz 1 handelt es sich um
a)
das Instrument der Unternehmensveräußerung;
b)
das Instrument des Brückeninstituts;
c)
das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten;
d)
das Bail-in-Instrument. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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