+Artikel 45i (7)

Artikel 45i (7)

Wurden Abwicklungsmaßnahmen durchgeführt oder wurde die Abschreibungs- oder Umwandlungsbefugnis nach Artikel 59 ausgeübt, so gelten die Offenlegungspflichten nach Absatz 4 ab dem in Artikel 45m genannten Stichtag für die Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 45e oder 45f.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.05.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0059
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE