+Artikel 17 Qualität der Sanierungspläne

Artikel 17 Qualität der Sanierungspläne

Bei der Bewertung der Voraussetzungen und Kriterien nach Artikel 5 und Artikel 7 der Richtlinie 2014/59/EU prüft die zuständige Behörde, sofern zutreffend, die Qualität des entsprechenden Sanierungsplans anhand folgender Aspekte:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung