+Artikel 19 Sanierungsoptionen

Artikel 19 Sanierungsoptionen

Die zuständige Behörde prüft die Erfüllung des Kriteriums von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/59/EU durch den Sanierungsplan anhand folgender Elemente:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung