+Artikel 3 2

Artikel 3 2

(2)   Zur Beantwortung der Frage, ob das Institut die Voraussetzungen für einen Aufschub erfüllt, beurteilt die Abwicklungsbehörde die Auswirkungen einer Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Solvenz- und Liquiditätslage des Instituts. Gehört das Institut einer Gruppe an, so beinhaltet die Beurteilung auch die Auswirkungen auf die Solvenz und die Liquidität der gesamten Gruppe.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung