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+Artikel 3 2 |
Artikel 3 2(2) Zur Beantwortung der Frage, ob das Institut die Voraussetzungen für einen Aufschub erfüllt, beurteilt die Abwicklungsbehörde die Auswirkungen einer Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Solvenz- und Liquiditätslage des Instituts. Gehört das Institut einer Gruppe an, so beinhaltet die Beurteilung auch die Auswirkungen auf die Solvenz und die Liquidität der gesamten Gruppe. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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