|
+Artikel 5 3 |
Artikel 5 3(3) Die Abwicklungsbehörde nimmt zudem eine Bewertung der Auswirkungen vor, die ein solcher Abfluss gemäß Absatz 2 auf die in Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten besonderen Liquiditätsanforderungen hätte. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|