+Artikel 5 3

Artikel 5 3

(3)   Die Abwicklungsbehörde nimmt zudem eine Bewertung der Auswirkungen vor, die ein solcher Abfluss gemäß Absatz 2 auf die in Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten besonderen Liquiditätsanforderungen hätte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung