+Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
---+Artikel 21 Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Erstzulassung
------+Article 21 1.
------+Article 21 2.
---+Artikel 22 Allgemeine Verpflichtung zur laufenden Überwachung
---+Artikel 23 Interessenkonflikte
------+Article 23 1.
------+Article 23 2.
------+Article 23 3.
------+Article 23 4.

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 21 Regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Erstzulassung
Artikel 22 Allgemeine Verpflichtung zur laufenden Überwachung

Artikel 22

Allgemeine Verpflichtung zur laufenden Überwachung

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die Tätigkeit von Wertpapierfirmen überwachen, um die Einhaltung der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie zu beurteilen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass geeignete Maßnahmen vorhanden sind, damit die zuständigen Behörden die notwendigen Informationen erhalten, um die Einhaltung dieser Bedingungen durch die Wertpapierfirmen zu prüfen.

▼M6

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden, wenn sie mit der Zulassung und Beaufsichtigung der Tätigkeit eines genehmigten Veröffentlichungssystems (APA) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, im Rahmen einer Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 3 jener Verordnung, oder eines genehmigten Meldemechanismus (ARM) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 36 jener Verordnung, im Rahmen einer Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 3 jener Verordnung, betraut sind, die Tätigkeit dieses APA oder dieses ARM überwachen, um die Einhaltung der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit gemäß jener Verordnung zu beurteilen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass geeignete Maßnahmen vorhanden sind, damit die zuständigen Behörden die notwendigen Informationen erhalten, um die Einhaltung dieser Bedingungen durch APA und ARM zu prüfen.

▼B

Artikel 23 Interessenkonflikte

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung