+Artikel 2 c)

Artikel 2 c)

sie holen die Genehmigung der Geschäftsleitung auf Gruppenebene für die unter Buchstabe a genannte Risikobewertung und die unter Buchstabe b genannten gruppenweit anzuwendenden Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung