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+ANHANG VI VERBOTENE METHODEN UND MITTEL DES FANGS, DER TÖTUNG UND BEFÖRDERUNG |
ANHANG VI VERBOTENE METHODEN UND MITTEL DES FANGS, DER TÖTUNG UND BEFÖRDERUNG
ANHANG VI VERBOTENE METHODEN UND MITTEL DES FANGS, DER TÖTUNG UND BEFÖRDERUNG a) Nicht-selektive Mittel SÄUGETIERE
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Als Lockmittel verwendete geblendete oder verstümmelte lebende Tiere
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Tonbandgeräte
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Elektrische und elektronische Vorrichtungen, die töten oder betäuben können
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Künstliche Lichtquellen
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Spiegel oder sonstige Vorrichtungen zum Blenden
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Vorrichtungen zur Beleuchtung von Zielen
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Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler
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Sprengstoffe
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Netze, die grundsätzlich oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht selektiv sind
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Fallen, die grundsätzlich oder nach ihren Anwendungsbedingungen nicht selektiv sind
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Armbrüste
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Gift und vergiftete oder betäubende Köder
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Begasen oder Ausräuchern
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Halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann
FISCHE
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Gift
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Sprengstoffe
b) Transportmittel
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Flugzeuge
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Fahrende Kraftfahrzeuge
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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