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+Artikel 10 Normung |
Artikel 10 NormungArtikel 10 Normung Die Kommission fördert gegebenenfalls die Aufstellung europäischer Normen für die in Anhang II aufgeführten grundlegenden Anforderungen. Die Kommission fördert insbesondere die Aufstellung europäischer Normen für
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Kriterien und Methoden für die Analyse des Lebenszyklus von Verpackungen;
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Methoden zur Messung und Feststellung von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in der Verpackung und deren Freisetzung aus der Verpakkung oder dem Verpackungsabfall in die Umwelt;
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Kriterien für einen Mindestgehalt an stofflich verwertetem Material bei bestimmten Arten von Verpackungen;
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Kriterien für Verfahren der stofflichen Verwertung;
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Kriterien für Kompostierungsverfahren und produzierten Kompost;
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Kriterien für die Kennzeichnung von Verpackungen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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