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+Artikel 15b Bestimmung des Durchlässigkeitskoeffizienten für Deponien |
Artikel 15b Bestimmung des Durchlässigkeitskoeffizienten für DeponienArtikel 15b Bestimmung des Durchlässigkeitskoeffizienten für Deponien Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um das Verfahren festzulegen, das für die Bestimmung des Durchlässigkeitskoeffizienten für Deponien, sowohl im Freien als auch für den gesamten Standort, verwendet wird. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 17 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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