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+Artikel 19 Befugnisse des Ausschusses |
Artikel 19 Befugnisse des AusschussesArtikel 19 Befugnisse des Ausschusses Der Ausschuß hat folgende Aufgaben:
a)
Austausch von Informationen und Erfahrungen in bezug auf die Umsetzung und praktische Anwendung dieser Richtlinie und Erörterung von Fragen von gemeinsamem Interesse in diesen Bereichen; ▼M3 —————
c)
Beratung der Kommission in bezug auf die Schlußfolgerungen und Änderungen gemäß Artikel 20 Absatz 2. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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