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+ANHANG II EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG |
ANHANG II EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
ANHANG II EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten;
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Name und Anschrift der Person, die die technischen Unterlagen aufbewahrt;
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Beschreibung der Geräte und Maschinen;
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angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren und gegebenenfalls Name und Anschrift der beteiligten benannten Stelle;
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an für dieses Baumuster repräsentativen Geräten und Maschinen gemessener Schalleistungspegel;
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für diese Geräte und Maschinen garantierter Schalleistungspegel;
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Verweis auf die vorliegende Richtlinie;
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Erklärung, daß die Geräte und Maschinen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen;
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gegebenenfalls Konformitätserklärung(en) und Angaben zu den anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien;
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Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung;
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Angaben zum Unterzeichner, der ermächtigt ist, die rechtlich bindende Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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