+ANHANG II EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

ANHANG II EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG




ANHANG II

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:

— 
Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten;
— 
Name und Anschrift der Person, die die technischen Unterlagen aufbewahrt;
— 
Beschreibung der Geräte und Maschinen;
— 
angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren und gegebenenfalls Name und Anschrift der beteiligten benannten Stelle;
— 
an für dieses Baumuster repräsentativen Geräten und Maschinen gemessener Schalleistungspegel;
— 
für diese Geräte und Maschinen garantierter Schalleistungspegel;
— 
Verweis auf die vorliegende Richtlinie;
— 
Erklärung, daß die Geräte und Maschinen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen;
— 
gegebenenfalls Konformitätserklärung(en) und Angaben zu den anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien;
— 
Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung;
— 
Angaben zum Unterzeichner, der ermächtigt ist, die rechtlich bindende Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung