+Artikel 13 Weitere Verfahrensregeln für die Angebote

Artikel 13 Weitere Verfahrensregeln für die Angebote

Artikel 13

Weitere Verfahrensregeln für die Angebote

Die Mitgliedstaaten sehen außerdem Vorschriften vor, die zumindest folgende Fragen regeln:

a) 

Hinfälligkeit der Angebote,

b) 

Änderung der Angebote,

c) 

konkurrierende Angebote,

d) 

Bekanntmachung der Ergebnisse der Angebote,

e) 

Unwiderruflichkeit der Angebote und zulässige Bedingungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung