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+Artikel 13 Weitere Verfahrensregeln für die Angebote |
Artikel 13 Weitere Verfahrensregeln für die AngeboteArtikel 13 Weitere Verfahrensregeln für die Angebote Die Mitgliedstaaten sehen außerdem Vorschriften vor, die zumindest folgende Fragen regeln:
a)
Hinfälligkeit der Angebote,
b)
Änderung der Angebote,
c)
konkurrierende Angebote,
d)
Bekanntmachung der Ergebnisse der Angebote,
e)
Unwiderruflichkeit der Angebote und zulässige Bedingungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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