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+ANHANG I MINDESTDATENANFORDERUNGEN |
ANHANG I MINDESTDATENANFORDERUNGEN
ANHANG I MINDESTDATENANFORDERUNGEN Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a sind insbesondere folgende Daten verfügbar zu machen:
a)
Wasserstraßenachse mit Kilometerangabe;
b)
Beschränkungen für Fahrzeuge und Verbände in Bezug auf Länge, Breite, Tiefgang und Brückendurchfahrtshöhe;
c)
Betriebszeiten einschränkender Infrastrukturen, insbesondere Schleusen und Brücken;
d)
vorhergesagte Wartezeiten an Brücken, Schleusen und Binnenhäfen in Echtzeit, sofern verfügbar;
e)
Lage von Häfen und Umschlagstellen;
f)
Referenzdaten für die für die Schifffahrt relevanten Wasserstandspegel;
g)
Standort und, sofern verfügbar, aktuelle Verfügbarkeit der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, einschließlich landseitiger Stromversorgung. Die bereitgestellten Informationen müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden und, sofern verfügbar, die Echtzeitsituation widerspiegeln. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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