+ANHANG III Holzprodukte, für die das FLEGT-Genehmigungssystem nur in Bezug auf das jeweils genannte Partnerland Anwendung findet

ANHANG III Holzprodukte, für die das FLEGT-Genehmigungssystem nur in Bezug auf das jeweils genannte Partnerland Anwendung findet




ANHANG III

Holzprodukte, für die das FLEGT-Genehmigungssystem nur in Bezug auf das jeweils genannte Partnerland Anwendung findet

▼M4



Partnerland

Position

HS-Unterposition

Beschreibung

DIE REPUBLIK GHANA

KAPITEL 44

 

 

4403

 

Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet

 

 

–  Mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt:

 

4403 11

– –  Nadelholz

 

4403 12

– –  anderes Holz als Nadelholz

 

 

– –  anderes, aus tropischen Hölzern:

 

4403 49

– –  anderes

4406

 

Bahnschwellen aus Holz

 

 

–  nicht imprägniert:

 

4406 11

– –  Nadelholz

 

4406 12

– –  anderes Holz als Nadelholz

 

 

–  anderes:

 

4406 91

– –  Nadelholz

 

4406 92

– –  anderes Holz als Nadelholz

4407

 

Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm

 

 

–  Nadelholz:

 

4407 11

– –  Kiefernholz der Art „Pinus spp.“

 

4407 19

–  anderes

 

 

–  aus tropischen Hölzern:

 

4407 21

– –  Mahagoni (Swietenia spp.)

 

4407 27

– –  Sapelli

 

4407 28

– –  Iroko

 

4407 29

–  anderes

 

 

–  anderes

 

ex 4407 99

– –  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

4408

 

Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger

 

4408 10

–  Nadelholz

 

 

–  aus tropischen Hölzern:

 

4408 39

–  anderes

 

ex 4408 90

–  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

4409

 

Holz (einschließlich Stäben und Friesen für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden

 

4409 10

–  Nadelholz

 

 

–  anderes Holz als Nadelholz:

 

4409 22

– –  aus tropischen Hölzern

 

ex 4409 29

– –  anderes (nicht Rattan)

4412

 

Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

 

 

–  anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger

 

4412 31

– –  mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz

 

4412 33

– –  anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz der Arten Erle (Alnus spp.), Esche (Fraxinus spp.), Buche (Fagus spp.), Birke (Betula spp.), Kirsche (Prunus spp.), Kastanie (Castanea spp.), Ulme (Ulmus spp.), Eukalyptus (Eucalyptus spp.), Hickory (Carya spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Linde (Tilia spp.), Ahorn (Acer spp.), Eiche (Quercus spp.), Platane (Platanus spp.), Pappel und Espe (Populus spp.), Robinie (Robinia spp.), Tulpenholz (Liriodendron spp.) oder Walnuss (Juglans spp.)

 

4412 34

– –  anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz, ausgenommen Hölzer der Unterposition 4412 33

 

4412 39

– –  anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz

 

 

–  mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage

 

ex 4412 51

– –  mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz (nicht Rattan)

 

ex 4412 52

– –  anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz (nicht Rattan)

 

ex 4412 59

– –  anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz (nicht Rattan)

 

 

–  anderes

 

ex 4412 91

– –  mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz (nicht Rattan)

 

ex 4412 92

– –  anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz (nicht Rattan)

 

ex 4412 99

– –  anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz (nicht Rattan)

4418

 

Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzter Fußbodenplatten, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz

 

 

–  Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür

 

4418 11

– –  aus tropischen Hölzern

 

ex 4418 19

– –  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

 

 

–  Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen

 

4418 21

– –  aus tropischen Hölzern

 

ex 4418 29

– –  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 40

–  Verschalungen für Betonarbeiten (nicht aus Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 50

— Schindeln („shingles“ und „shakes“, nicht aus Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 30

–  Pfosten und Balken, ausgenommen Erzeugnisse aus Unterpositionen 4418 81 bis 4418 89 (nicht aus Bambus oder Rattan)

 

 

–  zusammengesetzte Fußbodenplatten:

 

4418 74

– –  anderes, für Mosaikfußböden

 

4418 75

– –  anderes, mehrlagig

 

ex 4418 79

– –  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

 

 

–  Bauholzerzeugnisse

 

ex 4418 81

– –  Brettschichtholz (BSH) (nicht aus Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 82

– –  Brettsperrholz (BSP oder KLH) (nicht aus Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 83

– –  I-Balken (nicht Bambus oder Rattan)

 

ex 4418 89

– –  anderes (nicht Bambus oder Rattan)

 

 

–  anderes:

 

ex 4418 92

– –  Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen (nicht Rattan)

 

ex 4418 99

– –  anderes (nicht Rattan)

KAPITEL 94

 

 

9401

 

Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402 ), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon

 

 

–  Teile

 

ex 9401 91

–  aus Holz (nicht aus Bambus oder Rattan)

9403

 

Andere Möbel und Teile davon

 

9403 30

–  Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art

 

9403 40

–  Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art

 

9403 50

–  Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art

 

9403 60

–  andere Holzmöbel

 

 

–  Teile

 

 

ex 9403 91

– –  aus Holz (nicht aus Bambus oder Rattan)

▼M2



Partnerland

HS-Position

Beschreibung

DIE REPUBLIK INDONESIEN

KAPITEL 44

 

Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst

4401 21

–  Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln – – Nadelholz

ex 4401 22

–  Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln – – anderes Holz (nicht Bambus oder Rattan)

4403

Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden das „VPA EU-Indonesien“) (1) dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

ex 4404 10

Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen – Nadelholz

ex 4404 20

Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen – anderes Holz – – Holzspan aller Art

ex 4404

Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

4406

Bahnschwellen aus Holz (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

ex 4407

Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm

ex 4407

Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, nicht gehobelt, nicht geschliffen oder nicht an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

 

Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger

4408 10

–  Nadelholz

4408 31

Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau

4408 39

anderes, ausgenommen Nadelholz, Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau

ex 4408 90

anderes, ausgenommen Nadelholz und die in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzer (nicht Bambus oder Rattan)

 

Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden

4409 10

–  Nadelholz

ex 4409 29

–  anderes – anderes (nicht Rattan)

 

Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt

ex 4410 11

–  aus Holz – – Spanplatten (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4410 12

–  aus Holz – – „oriented strand board“-Platten (OSB) (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4410 19

–  aus Holz – – andere (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4411

Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt (nicht Bambus oder Rattan)

 

Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

4412 31

–  anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger: – – mit mindestens einer äußeren Lage aus den in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern

4412 32

–  anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger: – – anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz

4412 39

–  anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger: – – anderes

ex 4412 94

–  anderes: – – mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (nicht Rattan)

ex 4412 99

–  anderes: – – anderes: – – – Barecore (verleimte Holzabfälle) (nicht Rattan) und – – – anderes (nicht Rattan)

ex 4413

Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4414

Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4415

Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4416

Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4417

Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4418

Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4419

Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (nicht Bambus oder Rattan)

 

Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz

ex 4420 90

–  andere – – Rohholz in Form runder oder eckiger Stammstücke mit einfach bearbeiteter Oberfläche (eingekerbt, gerillt oder gestrichen) hat keinen signifikanten Mehrwert und wurde nicht signifikant verändert (HS ex 4420 90 90 00 in Indonesien) (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

 

Andere Waren aus Holz

ex 4421 90

–  andere – – Holz für Zündhölzer, vorgerichtet (nicht Bambus oder Rattan) und – – andere – – – Holzpflasterklötze (nicht Bambus oder Rattan)

ex 4421 90

–  andere – – andere – – – Rohholz in Form runder oder eckiger Stammstücke mit einfach bearbeiteter Oberfläche (eingekerbt, gerillt oder gestrichen) hat keinen signifikanten Mehrwert und wurde nicht signifikant verändert (HS ex 4421 90 99 00 in Indonesien) (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

KAPITEL 47

 

Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung

4701

Mechanische Halbstoffe aus Holz

4702

Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen

4703

Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen

4704

Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen

4705

Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt

KAPITEL 48 (2)

ex 4802

Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803 ; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4803

Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4804

Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4805

Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4806

Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4807

Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4808

Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4809

Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4810

Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4811

Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 , 4809 oder 4810 beschriebenen Art (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4812

Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4813

Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4814

Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4816

Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809 ), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4817

Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4818

Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln für Säuglinge und Kleinkinder, Tampons, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4821

Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4822

Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

ex 4823

Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (nicht aus anderen Rohstoffen als Holz und nicht aus wiederverwerteten Rohstoffen)

KAPITEL 94

 

Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 94 02 ), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon

9401 61

–  andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz: – – gepolstert

9401 69

–  andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz: – – andere

 

Andere Möbel und Teile davon

9403 30

–  Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art

9403 40

–  Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art

9403 50

–  Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art

9403 60

–  andere Holzmöbel

ex 9403 90

–  Teile: – – andere (HS 9403 90 90 in Indonesien)

 

Vorgefertigte Gebäude

ex 9406 00

–  andere vorgefertigte Gebäude: – – aus Holz (HS 9406 00 92 in Indonesien)

KAPITEL 97

 

Originalstiche, -schnitte und -steindrucke

ex 9702 00

Rohholz in Form runder oder eckiger Stammstücke mit einfach bearbeiteter Oberfläche (eingekerbt, gerillt oder gestrichen) hat keinen signifikanten Mehrwert und wurde nicht signifikant verändert (HS ex 9702 00 00 00 in Indonesien) (Ausfuhrverbot nach indonesischem Recht. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des VPA EU-Indonesien dürfen die unter diesen HS-Code fallenden Holzprodukte keine FLEGT-Genehmigung erhalten und daher nicht in die Union eingeführt werden.)

(1)   

ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 252.

(2)   

Papiererzeugnissen aus anderen Rohstoffen als Holz oder aus wiederverwerteten Rohstoffen muss ein offizielles Schreiben des indonesischen Industrieministeriums zur Bestätigung der Verwendung von anderen Rohstoffen als Holz oder von wiederverwerteten Rohstoffen beigefügt sein. Derartige Erzeugnisse erhalten keine FLEGT-Genehmigung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung