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Artikel 8 4

(4)   Die Fristen nach den Absätzen 1, 2 und 3 für die Ausstellung der Empfangsbestätigung können verkürzt werden, wenn die zuständigen Behörden des Bestimmungs- und Durchfuhrstaates davon überzeugt sind, dass der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung