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+Artikel 19 1 |
Artikel 19 1(1) Die Kommission erstellt nach dem Verfahren des Artikels 21 Empfehlungen für ein sicheres und effizientes System zur Übermittlung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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