+KAPITEL 4 Gemeinsame Bestimmungen
---+Artikel 50 Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders
------+Article 50 1.
------+Article 50 2.
------+Article 50 3.
------+Article 50 4.
---+Artikel 51 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
------+Article 51 1.
------+Article 51 2.
------+Article 51 3.
------+Article 51 4.
------+Article 51 5.
------+Article 51 6.
------+Article 51 7.
------+Article 51 8.
---+Artikel 52 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Stoffbewertung
------+Article 52 1.
------+Article 52 2.
---+Artikel 53 Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern
------+Article 53 1.
------+Article 53 2.
------+Article 53 3.
------+Article 53 4.
---+Artikel 54 Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung

KAPITEL 4 Gemeinsame Bestimmungen

KAPITEL 4 Gemeinsame Bestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 50 Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders
Artikel 51 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
Artikel 52 Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Stoffbewertung
Artikel 53 Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern
Artikel 54 Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung

Artikel 54

Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung

Bis zum 28. Februar jedes Jahres veröffentlicht die Agentur auf ihrer Website einen Bericht über die Fortschritte, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr bei der Erfüllung ihrer Pflichten zur Bewertung erzielt hat. Dieser Bericht enthält insbesondere Empfehlungen an potenzielle Registranten zur Verbesserung der Qualität künftiger Registrierungsdossiers.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung