+KAPITEL 2 Verfahren für Beschränkungen
---+Artikel 68 Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen
------+Article 68 1.
------+Article 68 2.
---+Artikel 69 Ausarbeitung eines Vorschlags
------+Article 69 1.
------+Article 69 2.
------+Article 69 3.
------+Article 69 4.
------+Article 69 5.
------+Article 69 6.
---+Artikel 70 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für Risikobeurteilung
---+Artikel 71 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für sozioökonomische Analyse
------+Article 71 1.
------+Article 71 2.
------+Article 71 3.
---+Artikel 72 Übermittlung einer Stellungnahme an die Kommission
------+Article 72 1.
------+Article 72 2.
------+Article 72 3.
---+Artikel 73 Entscheidung der Kommission
------+Article 73 1.
------+Article 73 2.

KAPITEL 2 Verfahren für Beschränkungen

KAPITEL 2 Verfahren für Beschränkungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 68 Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen
Artikel 69 Ausarbeitung eines Vorschlags
Artikel 70 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für Risikobeurteilung

Artikel 70

Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für Risikobeurteilung

Innerhalb von neun Monaten nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß Artikel 69 Absatz 6 gibt der Ausschuss für Risikobeurteilung auf der Grundlage seiner Beurteilung der relevanten Teile des Dossiers eine Stellungnahme dazu ab, ob die vorgeschlagenen Beschränkungen zur Verringerung des Risikos für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt geeignet sind. In dieser Stellungnahme werden das Dossier des Mitgliedstaates oder das von der Agentur auf Ersuchen der Kommission ausgearbeitete Dossier und die Auffassung der interessierten Kreise gemäß Artikel 69 Absatz 6 Buchstabe a berücksichtigt.

Artikel 71 Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für sozioökonomische Analyse
Artikel 72 Übermittlung einer Stellungnahme an die Kommission
Artikel 73 Entscheidung der Kommission

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung