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+Artikel 139 Aufhebung |
Artikel 139 AufhebungArtikel 139 Aufhebung Die Richtlinie 91/155/EWG wird aufgehoben. Die Richtlinien 93/105/EG und 2000/21/EG sowie die Verordnungen (EWG) Nr. 793/93 und (EG) Nr. 1488/94 werden mit Wirkung vom 1. Juni 2008 aufgehoben. Die Richtlinie 93/67/EWG wird mit Wirkung vom 1. August 2008 aufgehoben. Die Richtlinie 76/769/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2009 aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweisungen auf diese Verordnung. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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