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+Artikel 13 Einhaltung anderer►M2Unionsvorschriften◄ |
Artikel 13 Einhaltung anderer►M2Unionsvorschriften◄Artikel 13 Einhaltung anderer ►M2 Unionsvorschriften ◄ Eine Genehmigung für die Einführung im Rahmen dieser Verordnung darf nur erteilt werden, wenn erkennbar ist, dass die Anforderungen anderer Rechtsvorschriften eingehalten werden können; zu diesen Anforderungen gehören insbesondere
a)
die Tiergesundheitsanforderungen der Richtlinie 2006/88/EG;
b)
die Bedingungen der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ( 4 ). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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