+KAPITEL V PLÄNE UND PROGRAMME
---+Artikel 28 Abfallbewirtschaftungspläne
------+Article 28 1.
------+Article 28 2.
------+Article 28 3.
------+Article 28 4.
------+Article 28 5.
---+Artikel 29 Abfallvermeidungsprogramme
------+Article 29 1.
------+Article 29 2.
------+Article 29 2a.
------+Article 29 5.
---+Artikel 29a Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
------+Article 29a 1.
------+Article 29a 2.
---+Artikel 30 Bewertung und Überarbeitung der Pläne und Programme
------+Article 30 1.
------+Article 30 2.
---+Artikel 31 Beteiligung der Öffentlichkeit
---+Artikel 32 Zusammenarbeit
---+Artikel 33 Der Kommission zu übermittelnde Informationen
------+Article 33 1.
------+Article 33 2.

KAPITEL V PLÄNE UND PROGRAMME

KAPITEL V PLÄNE UND PROGRAMME

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 28 Abfallbewirtschaftungspläne
Artikel 29 Abfallvermeidungsprogramme
Artikel 29a Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Artikel 30 Bewertung und Überarbeitung der Pläne und Programme
Artikel 31 Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 31

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit der Richtlinie 2003/35/EG oder, falls einschlägig, mit der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ( 23 ), dass die relevanten Interessenvertreter und Behörden sowie die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme mitzuwirken, und dass sie diese einsehen können, sobald sie vorliegen. Sie veröffentlichen die Pläne und Programme auf einer öffentlich zugänglichen Webseite.

Artikel 32 Zusammenarbeit

Artikel 32

Zusammenarbeit

Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Erstellung der in den Artikeln 28 und 29 vorgesehenen Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme gegebenenfalls mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen.

Artikel 33 Der Kommission zu übermittelnde Informationen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung