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+ANHANG II |
ANHANG II
ANHANG II VERWERTUNGSVERFAHREN R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung ( *8 ) R 2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln R 3 Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) ( *9 ) R 4 Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen ( *10 ) R 5 Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen ( *11 ) R 6 Regenerierung von Säuren und Basen R 7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen R 8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen R 9 Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl R 10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung R 11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden R 12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen ( *12 ) R 13 Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) ( *13 ) 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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