+Artikel 5 3

Artikel 5 3

(3)   Bei Verstoß gegen den Fangplan gemäß Artikel 4 Absatz 1 unter anderen als den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umständen entzieht der Flaggenstaat die für das betreffende Fischereifahrzeug erteilte spezielle Fangerlaubnis.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung