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+Artikel 7 2 |
Artikel 7 2(2) Trifft das Fischereifahrzeug an dem alternativen Standort gemäß Absatz 1 erneut auf ein empfindliches marines Ökosystem, so ändert es entsprechend den Vorschriften von Absatz 1 so lange seine Position, bis ein Standort gefunden wurde, an dem keine empfindlichen marinen Ökosysteme vorkommen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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