+Artikel 8 2

Artikel 8 2

(2)   Unbeschadet des Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 legt die Kommission dem Rat soweit angemessen entweder auf der Grundlage von Informationen der Mitgliedstaaten oder von sich aus gemäß Artikel 37 des Vertrags Vorschläge für gemeinschaftliche Maßnahmen zur Anwendung von Gebietssperrungen zur Annahme vor.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung