+KAPITEL 4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR SCHÄDEN DURCH EIN NICHT ERMITTELTES FAHRZEUG ODER EIN FAHRZEUG, FÜR DAS DIE VERSICHERUNGSPFLICHT NACH ARTIKEL 3 NICHT ERFÜLLT WURDE, UND ENTSCHÄDIGUNG BEI INSOLVENZ
---+Artikel 10 Zuständige Stelle für die Entschädigungen
------+Article 10 1.
------+Article 10 2.
------+Article 10 3.
------+Article 10 4.
---+Artikel 10a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
------+Article 10a 1.
------+Article 10a 2.
------+Article 10a 3.
------+Article 10a 4.
------+Article 10a 5.
------+Article 10a 6.
------+Article 10a 7.
------+Article 10a 8.
------+Article 10a 9.
------+Article 10a 10.
------+Article 10a 11.
------+Article 10a 12.
------+Article 10a 13.
---+Artikel 11 Streitfälle

KAPITEL 4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR SCHÄDEN DURCH EIN NICHT ERMITTELTES FAHRZEUG ODER EIN FAHRZEUG, FÜR DAS DIE VERSICHERUNGSPFLICHT NACH ARTIKEL 3 NICHT ERFÜLLT WURDE, UND ENTSCHÄDIGUNG BEI INSOLVENZ

KAPITEL 4 ENTSCHÄDIGUNG FÜR SCHÄDEN DURCH EIN NICHT ERMITTELTES FAHRZEUG ODER EIN FAHRZEUG, FÜR DAS DIE VERSICHERUNGSPFLICHT NACH ARTIKEL 3 NICHT ERFÜLLT WURDE, UND ENTSCHÄDIGUNG BEI INSOLVENZ

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 10 Zuständige Stelle für die Entschädigungen
Artikel 10a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
Artikel 11 Streitfälle

Artikel 11

Streitfälle

Besteht zwischen der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Stelle und dem Haftpflichtversicherer Streit darüber, wer dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten hat, so ergreifen die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen, damit unter den Parteien diejenige bestimmt wird, die dem Geschädigten unverzüglich vorläufigen Schadenersatz zu leisten hat.

Wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, dass die andere Partei ganz oder teilweise hätte Schadenersatz leisten müssen, so erstattet diese der Partei, die die Zahlung geleistet hat, die entsprechenden Beträge.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung