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+KAPITEL 5 BESONDERE KATEGORIEN VON GESCHÄDIGTEN, AUSSCHLUSSKLAUSELN, EINPRÄMIENPRINZIP UND FAHRZEUGE, DIE VON EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN VERSANDT WERDEN ---+Artikel 12 Besondere Kategorien von Geschädigten ------+Article 12 1. ------+Article 12 2. ------+Article 12 3. ---+Artikel 13 Ausschlussklauseln ------+Article 13 1. ------+Article 13 2. ------+Article 13 3. ---+Artikel 14 Einprämienprinzip ---+Artikel 15 Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden ------+Article 15 1. ------+Article 15 2. ---+Artikel 15a Schutz der Geschädigten bei Unfällen, an denen ein von einem Fahrzeug gezogener Anhänger beteiligt ist ------+Article 15a 1. ------+Article 15a 2. |
KAPITEL 5 BESONDERE KATEGORIEN VON GESCHÄDIGTEN, AUSSCHLUSSKLAUSELN, EINPRÄMIENPRINZIP UND FAHRZEUGE, DIE VON EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN VERSANDT WERDENKAPITEL 5 BESONDERE KATEGORIEN VON GESCHÄDIGTEN, AUSSCHLUSSKLAUSELN, EINPRÄMIENPRINZIP UND FAHRZEUGE, DIE VON EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN VERSANDT WERDEN1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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