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+ABSCHNITT 5 AUDIT ▼M1 Artikel 12 Die Kommission kann Systemverkäufer auffordern, einen unabhängig geprüften Bericht zu übermitteln, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt sind. Die mit dem geprüften Bericht verbundenen Kosten sind durch den Systemverkäufer zu tragen. ▼B |
ABSCHNITT 5 AUDIT ▼M1 Artikel 12 Die Kommission kann Systemverkäufer auffordern, einen unabhängig geprüften Bericht zu übermitteln, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt sind. Die mit dem geprüften Bericht verbundenen Kosten sind durch den Systemverkäufer zu tragen. ▼BABSCHNITT 5 AUDIT Artikel 12 Die Kommission kann Systemverkäufer auffordern, einen unabhängig geprüften Bericht zu übermitteln, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt sind. Die mit dem geprüften Bericht verbundenen Kosten sind durch den Systemverkäufer zu tragen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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