+Artikel 8 3

Artikel 8 3

(3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Betreiber bereits das Konzept niedergelegt und, sofern nach nationalem Recht erforderlich, es der zuständigen Behörde vor dem 1. Juni 2015 übermittelt hat und die darin enthaltenen Informationen Absatz 1 entsprechen und unverändert geblieben sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung