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Artikel 8 4(4) Unbeschadet Artikel 11 überprüft der Betreiber in regelmäßigen Abständen mindestens alle fünf Jahre das Konzept und bringt es erforderlichenfalls auf den neuesten Stand. Wenn dies durch das nationale Recht vorgesehen ist, übermittelt der Betreiber das aktualisierte Konzept unverzüglich der zuständigen Behörde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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