+Artikel 20 5

Artikel 20 5

(5)   Die systematische Beurteilung der Gefahren der betreffenden Betriebe stützt sich mindestens auf folgende Kriterien:

a)

potenzielle Auswirkungen der betreffenden Betriebe auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt;

b)

die dokumentierte Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie.

Gegebenenfalls werden einschlägige Ergebnisse von im Rahmen anderer Rechtsvorschriften der Union durchgeführten Inspektionen ebenfalls berücksichtigt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung