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Artikel 20 6(6) Nichtroutinemäßige Inspektionen werden durchgeführt, um schwerwiegende Beschwerden, ernste Unfälle und „Beinaheunfälle“, Zwischenfälle und die Nichteinhaltung von Vorschriften baldmöglichst zu untersuchen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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