+Artikel 30 Änderung der Richtlinie 96/82/EG

Artikel 30 Änderung der Richtlinie 96/82/EG

Artikel 30

Änderung der Richtlinie 96/82/EG

In der Richtlinie 96/82/EG wird in Anhang I Teil 1 unter der Überschrift „Erdölerzeugnisse“ das Wort „d) Schweröle“ angefügt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung