+Artikel 32 Aufhebung
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Artikel 32 Aufhebung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 32 1

(1)   Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.

Artikel 32 2

(2)   Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung