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+ANHANG V |
ANHANG V
ANHANG V MINDESTZIELVORGABEN FÜR DIE VERWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 11 Teil 1: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2015 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:
a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 80 % zu verwerten und
—
zu 75 % zu rezyklieren.
b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 75 % zu verwerten und
—
zu 65 % zu rezyklieren.
c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 70 % zu verwerten und
—
zu 50 % zu rezyklieren.
d)
Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren. Teil 2: Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 15. August 2015 bis zum 14. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:
a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 85 % zu verwerten und
—
zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 80 % zu verwerten und
—
zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
—
sind zu 75 % zu verwerten und
—
zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
d)
Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren. Teil 3: Mindestzielvorgaben je Kategorie ab dem 15. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs III:
a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen,
—
sind zu 85 % zu verwerten und
—
zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2 des Anhangs III fallen,
—
sind zu 80 % zu verwerten und
—
zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen,
—
sind zu 75 % zu verwerten und
—
zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
d)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 des Anhangs III fallen, sind zu 80 % zu rezyklieren. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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