+Artikel 25 Formate und Software für die Übermittlung von Daten an die Agentur

Artikel 25 Formate und Software für die Übermittlung von Daten an die Agentur

Artikel 25

Formate und Software für die Übermittlung von Daten an die Agentur

Die Agentur spezifiziert Formate und Softwarepakete für die Übermittlung von Informationen an die Agentur und stellt sie auf ihrer Website unentgeltlich zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten und andere dieser Verordnung unterliegende Parteien verwenden die Formate und Pakete für ihre Übermittlungen an die Agentur im Rahmen dieser Verordnung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung