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+Artikel 30 Aufhebung |
Artikel 30 AufhebungArtikel 30 Aufhebung Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 wird mit Wirkung vom 1. März 2014 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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