+Artikel 30 Aufhebung

Artikel 30 Aufhebung

Artikel 30

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 wird mit Wirkung vom 1. März 2014 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung